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Pflege am Puls des Lebens

Mit Sicherheit:

Pflegeleistungen werden oft weitgehend durch die Pflege- oder Krankenversicherung finanziert. Wir informieren und beraten Sie stets vor Pflegebeginn, so sind Sie vor überraschenden Kostenrisiken geschützt.


Leistungen

Behandlungspflege

Durchführung der ärztlich verordneten Behandlung

Leistung

Wir sichern die ärztlich verordnete Behandlung beispielsweise bei der Medikamentengabe, Insulintherapie, Kompressionsstrümpfen und -verbänden oder Wundverbänden.

Kostenträger

Die Krankenversicherung trägt diese Kosten entsprechend der genehmigten ärztlichen Verordnung Ihres niedergelassenen Arztes (Haus- und Facharztpraxen).


Grundpflege

Körper und Haushalt versorgen

Leistung

Wir helfen beispielsweise beim Aufstehen, zu Bett gehen, dem Umkleiden, der Körperpflege und den Ausscheidungen oder im Haushalt.

Kostenträger

Die Pflegeversicherung trägt diese Kosten entsprechend dem erteilten Pflegegrad. Haben Sie trotz Pflegebedürftigkeit noch keinen Pflegegrad begleiten wir gerne die Beantragung.


Betreuung

Stundenweise Betreuung


Leistung

Wir betreuen Pflegebedürftige Menschen stundenweise im eigenen Haushalt zur Entlastung pflegender Angehöriger oder anderer Pflegepersonen.

Kostenträger

Die Pflegeversicherung trägt diese Kosten bei erteiltem Pflegegrad im Rahmen der Verhinderungspflege oder den sog. Entlastungsleistungen.


Besondere Leistungen

Beratungsbesuch 

nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Dieser Beratungsbesuch dient der Sicherung der Qualität in der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktisch pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden (§37 Abs. 3 SGB XI).


Verhinderungspflege

Verhinderungspflege ist eine vorübergehende Vertretung der Hauptpflegeperson. Ist also die private Pflegeperson zeitweise verhindert, dann hat die pflegebedürftig versicherte Person unter Umständen Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege. 


Entlastungsleistungen

Hierbei handelt es sich um zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Pflegepersonen die den Pflegealltag entlasten sollen. 

 
 
 
 
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